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26.10.2011 von Oliver Goetsch.
Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Quirnbach
Gemäß § 66 Abs. 3 KWO gebe ich bekannt:
Mit dem Wegzug aus Quirnbach ist Herr Stephan Föllbach als Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden.
Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO)
Herr Jürgen Nase, Sonnenring 20, 56242 Quirnbach
festgestellt und als nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat berufen.
Herr Nase hat erklärt, das freigewordene Ratsmandat anzunehmen.
Quirnbach den 18.10.2011
Oliver Götsch
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter
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